Mitgliedschaft bei der GWSG |
|
||
| Genossenschaftsmitglieder können Einzelpersonen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden. | |||
| Durch Übernahme von einem Genossenschaftsanteil (1 Anteil = 160,00 €) können Sie die Mitgliedschaft in unserer eG erwerben. Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von 25,00 € zu zahlen. | |||
| Bei Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt die Rückzahlung der eingezahlten Geschäftsanteile unter Beachtung der satzungsgemäßen Vorschriften. | |||
| In weiteren Fragen zur Mitgliedschaft steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Gießmann (Telefon: 039484 - 3166) zur Verfügung. | |||
Sollten Sie beabsichtigen, eine Wohnung anzumieten, sind zusätzlich weitere Geschäftsanteile zu zahlen. Die Höhe der Anteile ist von der Wohnungsgröße abhängig. |
|||
| Wohnungsgröße |
bis qm
|
Anteile
|
Euro
|
| 2-Raum-Wohnung |
51
|
3
|
480,00
|
| 3-Raum-Wohnung |
61
|
4
|
640,00
|
| 4-Raum-Wohnung |
72
|
5
|
800,00
|